
Förderungsmöglichkeiten
1. BaföG
Ansprechpartner ist das Amt für Ausbildungsförderung. Der Höchstbetrag ist 670 € monatlich. Unter der Adrese www.bafoeg.bmbf.de finden Sie genauere Informationen zum BaföG.
2. Meister-BaföG
Ansprechpartner für die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BaföG“) ist das Amt für Ausbildungsförderung.
Die monatlichen Unterhaltsbeiträge gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BaföG) können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Diese Angaben sind unverbindlich. Nähere Informationen erhalten Sie von den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung. Unter der Adresse www.meister-bafoeg.info finden Sie die Regelungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes.
| Zielgruppe | Betrag |
davon Zuschluss |
davon Darlehen |
| Alleinstehende ohne Kind |
675 € |
229 € |
446 € |
| Verheiratete | 890 € |
229 € |
661 € |
| Verheiratete mit einem Kind | 1.100 € | 334 € | 766 € |
| Alleinstehende mit einem Kind | 885 € | 334 € | 551 € |
Für jedes weitere Kind erhöht sich (einkommens- und vermögensabhängig) dieser Betrag um 210,00 € und wird zu 50 Prozent als Zuschuss geleistet. Alleinerziehende erhalten darüber hinaus pauschalisiert und ohne Kostennachweis einen Kinderbetreuungszuschlag von 113,00 € monatlich pro Kind (Stand 01.07.2009).
Anmerkung:
Es ist auf jeden Fall zweckmäßig, vor der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu klären, ob eine Förderung gewährt wird bzw. die Finanzierung des Schulbesuches gesichert ist.
3. Förderung nach dem Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
Diese Förderungsmaßnahme ist bei beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen möglich. Zuständiger
Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit.
4. Begabtenförderung Berufliche Weiterbildung
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen auch in der Fachschule.
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Absolventinnen und Absolventen einer dualen Ausbildung bewerben sich bei der IHK oder HK, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war. Antragsend für jedes Jahr ist der 15. Januar.
Ansprechpartner bei der IHK-Karlsruhe


