ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Walter-Eucken-Schule ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.fachschule-karlsruhe.de/.

 

1.   Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen[1]

 

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.


2.   Nicht barrierefreie Inhalte[2]

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

-       Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.

-       Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.

 

3.   Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.02.2021[3] erstellt.

Die zur Erstellung dieser Erklärung verwendete Methode ist eine Selbsteinschätzung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.10.2021[4] überprüft.

 

4.   Rückmeldung und Kontaktangaben

Bei Mängeln bezüglich der barrierefreien Gestaltung der Seite www.walter-eucken-schule.de, können Sie diese an uns melden.

Walter-Eucken-Schule

Ernst-Frey-Straße 10

76135 Karlsruhe

Telefon: 0 721 133-4927

E-Mail: sekretariat@wes.karlsruhe.de

 

5.   Durchsetzungsverfahren

 

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

 

Falls die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

 

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360

E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

 


[1] Wählen Sie bitte eine der folgenden Optionen, zum Beispiel Buchstabe a, b oder c, und streichen Sie die nichtzutreffenden Optionen.

[2] Falls nichtzutreffend, bitte streichen.

[3] Geben Sie das Datum der ersten Erstellung oder einer späteren Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit nach der Bewertung der betreffenden Webseiten oder mobilen Anwendungen (Apps) an. Es wird empfohlen, nach einer wesentlichen Überarbeitung der Webseite/mobilen Anwendung (App) eine Bewertung vorzunehmen und die Erklärung auf den neusten Stand zu bringen.

[4] Nach § 6 L-BGG-DVO sind die in der Erklärung zur Barrierefreiheit enthaltenen Aussagen regelmäßig, zumindest jedoch einmal jährlich im Hinblick auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Falls eine solche Überprüfung ohne vollständige Bewertung der Webseite oder mobilen Anwendung (App) erfolgt ist, geben Sie bitte das Datum der letzten Überprüfung an, unabhängig davon, ob die Überprüfung zu Änderungen in der Erklärung zur Barrierefreiheit geführt hat.