Fördergelder & Kosten

Der Unterricht ist gratis! Leider fallen dennoch folgenende Kosten an, die sie jedoch durch Fördergelder kompensieren können:

  • Die Stadt Karlsruhe erhebt ab dem Schuljahr 21/22 für die Nutzung der Einrichtungen 150 €/Semester (fällig jeweils am 01.04. und am 01.10.)
  • Lehrbücher (einmalig je nach Profil 100-200 €)
  • Kosten für freiwilligen Zusatzunterricht für Vorbereitung auf die IHK-Ausbildereignungsprüfung (abhängig von  Teilnehmerzahl)
Für die Teilnahme an dieser beruflichen Fortbildungsmaßnahme kommen grundsätzlich verschiedene Förderungsmöglichkeiten in Frage.

1. BaföG

Ansprechpartner ist das Amt für Ausbildungsförderung. Der Höchstbetrag ist 670 € monatlich. Unter der Adrese www.bafoeg.bmbf.de finden Sie genauere Informationen zum BaföG.

2. Meister-BaföG

Ansprechpartner für die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BaföG“) ist das Amt für Ausbildungsförderung.

Die monatlichen Unterhaltsbeiträge gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BaföG) können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Diese Angaben sind unverbindlich. Nähere Informationen erhalten Sie von den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung. Unter der Adresse www.meister-bafoeg.info finden Sie die Regelungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes.


Anmerkung:
Es ist auf jeden Fall zweckmäßig, vor der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu klären, ob eine Förderung gewährt wird bzw. die Finanzierung des Schulbesuches gesichert ist.

3. Förderung nach dem Arbeitsförderungsrecht (SGB III)

Diese Förderungsmaßnahme ist bei beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen möglich. Zuständiger

Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit.

4. Stipendium Begabtenförderung Berufliche Weiterbildung

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen auch in der Fachschule.

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Absolventinnen und Absolventen einer dualen Ausbildung bewerben sich bei der IHK oder HK, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war. Antragsende für jedes Jahr ist der 15. Januar.
Ansprechpartner bei der IHK-Karlsruhe

5. Stipendium "Talent im Land" für begabte Schüler aus Zuwandererfamilien

Die Baden-Württemberg Stiftung fördert gemeinsam mit der Robert Bosch Stiftung begabte Schüler aus Zuwandererfamilien, die das Abitur oder die Fachhochschulreife anstreben. Aufnahmekriterien sind in erster Linie Begabung und finanzielle Bedürftigkeit. Eine Bewerbung für das Folgeschuljahr ist bis zum 1. April des Jahres möglich. Die neuen Stipendiaten werden im Juli ausgewählt. Weitere Informationen finden Sie bei der Baden-Württemberg Stiftung und bei der Robert-Bosch-Stiftung.

6. Bildunggskredit

Antragstellung vor Beginn der Weiterbildung notwendig.

(Deutsche Ausgleichsbank)