Fachhochschulreife


Mit dem Erwerb des Titels "Staatlich geprüfter Betriebswirt" erwerben Sie auch die bundesweit anerkannte Fachhochschulreife. Damit sind Sie zum Studium an allen deutschen Fachhochschulen berechtigt.

 

Studium an einer Universität: Mit dem Abschlusszeugnis der Fachschule sind Sie ebenfalls berechtigt an Universitäten des Landes Baden-Württemberg in allen Studiengängen zu studieren. Dazu müssen Sie an der betreffenden Universität oder pädagogischen Hochschule an einem Beratungsgespräch teilnehmen und einen formalen Antrag zur Ausstellung der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung stellen (LHG § 58 (2) Nr. 5 in Verbindung mit Schulgesetz § 14).