Staatliche Fachschule für Wirtschaft - Fachrichtung Betriebswirtschaft und Unternehmensmanagement

Werden Sie "Staatlich geprüfter Betriebswirt"

- Profil Betriebsmanagement (neu)                           oder
- Profil Handelsmanagement                                      oder

- Profil Europa-Betriebswirtschaft (Spanisch/Französisch) 

Was ist eine Fachschule und was ist ein "Staatlich geprüfter Betriebswirt"?

Fachschulen oder Fachakademien (Bayern) (engl. State examined Business Manager) sind in Deutschland Studieneinrichtungen, die ein Fachstudium mit starkem Praxisbezug anbieten. Fachschulen gibt es für die Fachbereiche Gestaltung, Technik (Techniker), Wirtschaft (Betriebswirt), Gesundheit und Sozialwesen.

 

Die Fachschulen bieten für Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung die Möglichkeit, sich auf eine Tätigkeit im mittleren Management vorzubereiten oder sich für die berufliche Selbstständigkeit zu qualifizieren. Dazu werden die in der Berufsausbildung und im Beruf erworbenen Qualifikationen vertieft und erweitert.

 

International werden die Fachschulen dem tertiären Bildungsbereich (Studium) zugerechnet. Gemäß dem am 1. Mai 2013 in Kraft getretenen Beschluss zur Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) ist die Fachschule dem Niveau 6 (Fachschule (Staatlich Geprüfter …)) zugeordnet. (www.kultusportal-bw.de)

 

Erwerb der Hochschulreife

 

Mit dem Erwerb des Titels "Staatlich geprüfter Betriebswirt" erwerben Sie auch die bundesweit anerkannte Fachhochschulreife. Damit sind Sie zum Studium an allen deutschen Fachhochschulen berechtigt.

 

Studium an einer Universität: Mit dem Abschlusszeugnis der Fachschule sind Sie ebenfalls berechtigt an Universitäten des Landes Baden-Württemberg in allen Studiengängen zu studieren. Dazu müssen Sie an der betreffenden Universität oder pädagogischen Hochschule an einem Beratungsgespräch teilnehmen und einen formalen Antrag zur Ausstellung der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung stellen (LHG § 58 (2) Nr. 5 in Verbindung mit Schulgesetz § 14).

Fachschule für Wirtschaft.

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